Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: Januar 2025 

§ 1 Auftragsgegenstand und künstlerische Gestaltungsfreiheit 

1.1 Marco Kuegler Photography (im Folgenden: Fotograf) verpflichtet sich, am vereinbarten Hochzeitstag eine fotografische Reportage anzufertigen. Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos, insbesondere der Bildlook, die Bildästhetik sowie der individuelle Bearbeitungsstil, stehen im freien künstlerischen Ermessen des Fotografen. Reklamationen, die den persönlichen Stilwunsch des Auftraggebers betreffen, sind daher ausgeschlossen. 

1.2 Der Fotograf verpflichtet sich, mindestens 80–100 bearbeitete Bilder pro Stunde fotografischer Tätigkeit bereitzustellen. Die tatsächliche Anzahl hängt von den Lichtverhältnissen, dem Ablauf und den örtlichen Gegebenheiten ab. 

1.3 Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind möglich, jedoch mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart vollständig zu vergüten. 

§ 2 Vergütung und Zahlung 

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme der im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Vergütung. 

2.2 Bei Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung fällig. Dieser Betrag ist spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung zu begleichen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstag ab Rechnungsstellung fällig. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. 

2.3 Bei Zeitüberschreitung der vereinbarten Einsatzdauer oder nachträglichen Änderungen am Auftrag ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand nach seinem geltenden Stundensatz zusätzlich in Rechnung zu stellen. 

2.4 Kommen die Auftraggeber ihren Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen unverschuldete Wartezeiten, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist der Fotograf berechtigt, einen angemessenen Aufpreis in Rechnung zu stellen. 

2.5 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 

§ 3 Nutzungs- und Urheberrechte 

3.1 Urheber der im Rahmen der Hochzeitsreportage entstandenen Lichtbilder ist und bleibt ausschließlich Marco Kuegler Photography. Das Urheberrecht ist unveräußerlich. 

3.2 Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält das Brautpaar ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Lichtbilder (z. B. für persönliche Fotoalben, Drucke für den Eigengebrauch sowie private Social-Media-Profile). Eine kommerzielle Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung in Medien, Werbematerialien oder Publikationen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Fotografen unzulässig und honorarpflichtig. 

3.3 Bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder – auch in privaten sozialen Netzwerken – ist der Fotograf als Urheber in geeigneter Weise zu nennen (z. B. „Foto: Marco Kuegler Photography“). 

3.4 Die Lichtbilder dürfen nur in unveränderter Form verwendet werden. Jede Bearbeitung, Retusche, Verfremdung, Umgestaltung oder Manipulation (z. B. durch Filter, Composings oder Montagen) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. 

3.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf das Brautpaar über. 

3.6 Das Brautpaar hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten (RAW-Dateien). 

§ 4 Lieferung und Bereitstellung der Fotos 

4.1 Der Fotograf stellt die bearbeiteten Bilder ausschließlich in digitaler Form bereit. Die Lieferung physischer Abzüge oder Druckprodukte ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

4.2 Die Auftraggeber erhalten Zugang zu einer passwortgeschützten, persönlichen Online-Galerie mit den bearbeiteten Bildern in hochauflösendem JPG-Format. Die Galerie steht nach Fertigstellung mindestens 12 Monate zur Verfügung. Der Fotograf empfiehlt, die Bilder innerhalb dieser Frist auf einem eigenen Datenträger zu sichern. 

4.3 Die Fertigstellung und Bereitstellung der Onlinegalerie erfolgt innerhalb von maximal 8 Wochen nach dem Hochzeitstag, in der Regel früher. Bei außergewöhnlich hohem Aufkommen (z. B. Hochsaison) kann die Frist auf bis zu 10 Wochen verlängert werden. Der Fotograf informiert den Auftraggeber in diesem Fall frühzeitig. 

4.4 Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung verbleiben alle Lichtbilder im Eigentum des Fotografen. 

4.5 Die Leistungen des Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder zur vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne den Fotografen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Galerie auf etwaige Mängel hinzuweisen. 

§ 5 Vertragsschluss und Kündigung 

5.1 Mit fristgerechter Unterzeichnung des Angebots und Eingang der Anzahlung gilt der Termin für beide Seiten als verbindlich gebucht. Ohne Anzahlung ist der Fotograf nicht zur Reservierung des Termins verpflichtet. 

5.2 Erfolgt eine Kündigung des Auftrages durch das Brautpaar aus Gründen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, gelten folgende Stornierungsgebühren: Die Anzahlung bleibt beim Fotografen.  

     • Kündigung weniger als 3 Monate vor der Hochzeit: 100 % der vereinbarten Vergütung 

Den Auftraggebern bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Fotografen ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. 

5.3 Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund eigener Erkrankung oder eines von ihm zu vertretenden Umstandes nicht erfüllen, wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet. Der Fotograf wird sich nach besten Kräften um einen qualifizierten Ersatzfotografen bemühen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. 

5.4 Im Falle höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen, Pandemiebedingte Einschränkungen) sind beide Parteien von der Erfüllungspflicht befreit.  Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 

§ 6 Haftung 

6.1 Der Fotograf haftet für eigenes Verhalten sowie das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für wesentliche Vertragspflichten haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

6.2 Im Falle eines vollständigen Verlustes aller aufgenommenen Bilder (z. B. durch Totalausfall von Speichermedien) haftet der Fotograf maximal in Höhe der geleisteten Vergütung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für immaterielle Schäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

6.3 Der Fotograf ist berechtigt, zur Datensicherheit Speicherkarten und Festplatten redundant einzusetzen. Eine Garantie für die vollständige Sicherung aller Aufnahmen kann aufgrund technischer Unwägbarkeiten (z. B. Kameraausfall, Speicherfehler) nicht übernommen werden. 

§ 7 Veröffentlichungsrechte / Recht am eigenen Bild 

7.1 Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen der Hochzeitsreportage entstandenen Fotos für eigene Werbezwecke zu verwenden (z. B. auf seiner Website, in sozialen Netzwerken, bei Ausstellungen, in Fachmagazinen, Portfolios oder auf Hochzeitsmessen), sofern die abgebildeten Personen ausschließlich die Auftraggeber selbst oder mit deren Einwilligung Dritte sind. 

7.2 Das Brautpaar kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall verpflichtet sich der Fotograf, die betreffenden Bilder aus seinem öffentlich zugänglichen Werbematerial zu entfernen. 

7.3 Andere Dienstleister (z. B. Floristen, Visagisten, Locations, Hochzeitsplaner) dürfen nach ausdrücklicher Absprache mit dem Brautpaar einzelne Fotos unter Nennung des Fotografen („Foto: Marco Kuegler Photography“) für ihre eigene Werbung nutzen. 

§ 8 Mitwirkungspflichten des Brautpaares 

8.1 Das Brautpaar stellt sicher, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z. B. Ablaufplan, Adressen der Locations, besondere Wünsche) rechtzeitig vor dem Hochzeitstag mitgeteilt werden. 

8.2 Das Brautpaar stellt dem Fotografen während der gesamten Einsatzdauer Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und gewährt angemessene Pausen. 

8.3 Das Brautpaar stellt sicher, dass an den jeweiligen Lokalitäten das Fotografieren und etwaige Videoaufnahmen gestattet sind. Entstehende Einschränkungen (z. B. Fotografierverbot in Kirchen) sind dem Fotografen frühzeitig mitzuteilen. 

8.4 Das Brautpaar stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen sind dem Fotografen rechtzeitig mitzuteilen. Eine Haftung des Fotografen für fehlende Einwilligungen Dritter ist ausgeschlossen. 

§ 9 Datenschutz (DSGVO) 

9.1 Marco Kuegler Photography verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und -anbahnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 

9.2 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Bereitstellung der Online-Galerie über einen Dienstleister). Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nur statt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. 

9.3 Die Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß der DSGVO. Anfragen sind schriftlich an die im Impressum genannte Adresse zu richten. 

9.4 Die Speicherung der Bilddaten auf der Online-Galerie erfolgt auf Servern innerhalb der EU/des EWR. Mit dem Vertragsabschluss erklären sich die Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Hochzeit gefertigten Lichtbilder auf der Onlinegalerie gespeichert und verarbeitet werden. 

§ 10 Schlussbestimmungen 

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. 

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzgitter. 

10.4 Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.